Freitag, 26.07.2024

Gerichtsbeschluss zwingt Büttelborn zur Annahme von Biblis-Bauschutt

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Arnaldo Di Maria
Arnaldo Di Maria
Arnaldo Di Maria ist ein Journalist mit einer Vorliebe für tiefgründige Analysen und Geschichten, die zum Nachdenken anregen.

Das Verwaltungsgericht Darmstadt hat entschieden, dass die Deponie in Büttelborn bis zu 3.200 Tonnen Bauschutt aus dem Rückbau des Atomkraftwerks Biblis annehmen muss. Diese Entscheidung erging im Zuge einer gerichtlichen Auseinandersetzung, in der die Eilanträge des Entsorgungsbetriebs ZAKB und des ehemaligen AKW-Betreibers RWE stattgegeben wurden. Die Deponie-Betreiber und der Eigentümer des Deponie-Grundstücks hatten dagegen geklagt, aber das Gericht entschied zugunsten der Eilantragssteller.

Der nicht gefährliche Bauschutt stammt aus dem Inneren des stillgelegten Kraftwerks Biblis und wurde zuvor gereinigt, um seine Strahlungswerte niedrig zu halten. Das Regierungspräsidium Darmstadt ordnete die sofortige Vollziehung dieser Anordnung an, da keine Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit vorliegt. Die Deponie soll hauptsächlich Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik aufnehmen.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist vorläufig und könnte in einem erneuten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof in Kassel angefochten werden. Das Hauptverfahren in Darmstadt dürfte sich noch mehrere Jahre hinziehen. Die Stadt Büttelborn und der Kreis Groß-Gerau planen, sämtliche rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um gegen die Lagerung des Bauschutts vorzugehen.

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