Zwei Männer stehen vor dem Landgericht Darmstadt, angeklagt wegen verbotener Bankgeschäfte im Zusammenhang mit dem Hawala-Banking-System. Bei diesem System handelt es sich um eine Methode zur Geldverschiebung ins Ausland ohne offizielle Registrierung oder Buchhaltung.
Ein Angeklagter soll das Hawala-Banking-System aktiv betrieben haben, über das laut Anklage in den vergangenen Jahren rund zwei Millionen Euro ins Ausland und aus dem Ausland verschickt wurden. Das Hawala-System ist in Deutschland aufgrund seiner Anfälligkeit für Geldwäsche, Steuerhinterziehung und Terrorfinanzierung verboten.
Dieses Gerichtsverfahren markiert den Beginn einer Serie von Prozessen zum Hawala-System am Landgericht Darmstadt. Die Angeklagten haben einer Verständigung zugestimmt und planen, die meisten Vorwürfe im Prozess zu gestehen. Es wird erwartet, dass dieses Verfahren den Anfang von weiteren untersuchten Fällen des Hawala-Systems darstellt.