Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger, der als Ideengeber und Wegbereiter der betrügerischen Cum-Ex-Geschäfte gilt, wurde bereits zweimal schuldig gesprochen. Zuerst zu acht Jahren Haft und jetzt zu acht Jahren und drei Monaten.
Das Gericht bestätigte das Urteil des Landgerichts Wiesbaden und ordnete die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,1 Millionen Euro an. Trotz Bergers Versuch, gegen das Urteil vorzugehen, wird er voraussichtlich eine Gesamtstrafe von über acht Jahren absitzen müssen. Parallele Verfahren gegen weitere Cum-Ex-Beteiligte laufen am Landgericht Bonn.
Die rechtskräftigen Urteile und die Einziehung der erzielten Gewinne senden ein klares Signal gegen Steuerhinterziehung und betrügerische Praktiken im Rahmen von Steuertricks wie Cum-Ex.